Darf ich mal in Ihre Tasche schauen!?
Einen interessanten Artikel zur Taschenkontrolle im Supermarkt gibt es auf der Webseite der Anwaltskanzlei Ferner. Natürlich muss man an einer Supermarktkasse nicht generell zeigen, was man in seiner Taschen mit sich herumträgt. Spannend ist, wie schnell doch die Grenze zur Nötigung oder Freiheitsberaubung überschritten werden kann. Sehr lesenswert.
(via Shopblogger)
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bfe - 15. Mär, 21:57
arnd
Danke!