StVO-Novelle 2009
Zum 1.9.2009 hat sich für alle, die sich mit einem zumeist zweirädrigem, einspurigem Landfahrzeug mit Muskelkraft durch das Treten von Pedalen (kurz auch Fahrrad oder Bicyclette gennt) fortbewegen einiges in der StVO geändert. Zum Beispiel müssen Radfahrer, die auf Radwegen unterwegs sind, an denen es keine eigene Fahrrad-Ampel gibt, sich nicht mehr nach der Fußgänger-, sondern nach der Auto-Ampel richten. Das habe ich ja schon immer gemacht, die Auto-Ampel ist nämlich in der Regel länger grün.
Bei der taz gibt es eine Zusammenfassung und beim ADFC einen Vorher-/Nachhervergleich als pdf.
(Bei Shopblogger gefunden)
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bfe - 10. Sep, 10:51